Schulregeln
Pausenregelung
1. Die Pausen dienen der Erholung.
Zu Beginn der großen Pause um 10:20 Uhr verlassen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich die Unterrichtsräume und begeben sich in den für sie vorgesehenen Pausenbereich:
- Sek I: Schulhof, Mensa (nur zum Erwerb von Speisen und Getränken)
- Sek II: PZ, Schulhof, Mensa (bei Kauf und Verzehr)
Die Schüler dürfen zu Beginn und am Ende der großen Pause ihre Spinde aufsuchen.
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 9 dürfen während der großen Pause das Schulgelände nicht verlassen und während der Mittagspause nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern (Versicherungsschutz). Der Bereich des Schulgeländes an der Panner Straße ebenso wie der Bereich vor den Sporthallen gilt nicht als Pausenbereich. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. I, die in der vierten Stunde Sportunterricht haben, verlassen 5 Minuten vor Ende der großen Pause den Schulhof und begeben sich auf direktem Weg zur Sporthalle (Versicherungsschutz).
Um Unfälle auf dem Schulhof zu vermeiden, ist es verboten, mit Steinen, Schneebällen oder anderen Gegenständen zu werfen. Rücksichtsloses Laufen und raue Spiele wie z.B. Raufen, Stoßen, Schlagen haben zu unterbleiben. Auch ist es untersagt, auf Mauern oder Zäune zu klettern. Roll- und Fahrgeräte dürfen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht benutzt werden. Im gesamten Gebäude ist das Laufen, Fangenspielen etc. verboten (Unfallgefahr). Fußballspielen mit einem Tennis- oder Softball ist unterhalb des Lehrerzimmers oder im Bereich neben den Tischtennisplatten erlaubt.
2. Regenpausen:
Bei angekündigten Regenpausen stehen allen Schülerinnen und Schülern alle Flure und das PZ zur Verfügung. Die Mensa soll während der Regenpause nur von den Schülerinnen und Schüler der Sek. I zum Erwerb, nicht zum Verzehr von Speisen und Getränken aufgesucht werden.
3. Mittagspausenregelung
In der Mittagspause wird mitgebrachtes bzw. bestelltes Essen an den Tischen im PZ verzehrt. Der Müll (Pizzakartons etc.) wird in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.
In der Mensa dürfen sich in der Mittagspause nur die Schülerinnen und Schüler aufhalten, die Essen bestellt haben.
Während der Mittagspause können die Angebote von Schule Plus wahrgenommen werden. Die Aufenthaltsbereiche für alle Schülerinnen und Schüler sind der Schulhof, das PZ sowie der Flur im EG, nicht im 1. und 2. OG.
Das Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause ist für die Sek I nur Schülerinnen und Schüler mit schriftlicher Genehmigung der Eltern erlaubt.
4. Ordnungsdienste
Der Mensadienst wird von den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 7,8 und 9 (Die), Q2 (Mi) an ihren Langtagen erledigt. Sie sind verpflichtet am monatlichen Einsatzplan nachzuschauen, wann sie Dienst haben. Der Plan wird immer zu Beginn eines Quartals neben den Vertretungsplänen ausgehängt und die Klassenlehrer bzw. Klassenlehrerinnen informiert. Die diensthabenden Schülerinnen und Schüler begeben sich unverzüglich nach Unterrichtsende der 6. Stunde in die Mensa und melden sich dort beim Personal.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5,6 und 7 beginnen 10 Minuten vor Ende der großen Pause den Hofdienst. Der Hausmeister stellt die Geräte zur Verfügung, um den gesamten Schulhof zu reinigen.
Der PZ-Ordnungsdienst erfolgt durch die Schülerinnen und Schüler der Jg. 9, EF und Q1 an ihren Langtagen. Sie sind verpflichtet am monatlichen Einsatzplan nachzuschauen, wann sie Dienst haben. Der Plan wird neben den Vertretungsplänen ausgehängt. 10 Minuten vor Ende der Mittagspause sollen Müll in die vorgesehenen Behälter sowie Tische und Stühle ordentlich aufgestellt werden.
Handynutzungsordnung
(gilt für alle Telekommunikationsmedien wie Smartphones, Telefone, E-Books, i-pads, etc.)
Wir möchten an unserer Schule:
- Konzentration auf Schule in Schule
- Mehr kommunikatives Miteinander in den Pausen
- Kontakt zu Eltern ermöglichen, wo es nötig ist
- Das Handy als Mittel für Unterrichtszwecke, wo es sinnvoll ist
Wir möchten an unserer Schule folgendes vermeiden:
- Unterrichtsstörung
- Mobbing unter Schülern und gegen Lehrkräfte
- Tauschen oder Erstellen von Gewaltvideos
- Anschauen von strafbaren Inhalten
- Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen
Unterbrechung Textlänge
- Auf dem Schulgelände ist das Handy grundsätzlich ausgeschaltet in der Tasche.
- Falls jemand unbedingt telefonieren muss, tut er dies in der Handy-Zone. Diese befindet sich auf dem Schulhof unterhalb des Lehrerzimmers (überdachter Bereich).
- Während des Unterrichts verbleibt das Handy ausgeschaltet in einer Tasche! (Berufung auf §42 Abs.3 SchulG)
- Folgende Ausnahme soll gelten: Nur nach Aufforderung des unterrichtenden Lehrers bzw. der Lehrerin können Handys z. B. für Recherche eingesetzt werden. Wichtig: Der Lehrer/die Lehrerin entscheidet über den Beginn und das Ende des Einsatzes.
- In den Freistunden ist es den Oberstufenschülerinnen und –schülern erlaubt, im PZ und in der Mensa ihre Handys lautlos zu benutzen. Dies gilt nicht in den Pausen. Außerhalb des PZ ist ihnen das Fotografieren von Klausur- und Kursplänen gestattet.
- Auch während des Vertretungsunterrichts ist es nicht erlaubt, Musik über Kopfhörer zu hören oder sich mit dem Handy zu beschäftigen.
- Während Arbeiten (Sek. I) verbleiben Handys ausgeschaltet in der Schultasche. Zu Beginn einer Klausur (Sek. II) wird das Handy ausgeschaltet und mit Namen versehen am Pult abgegeben.
- Foto- bzw. Filmaufnahmen von Personen sind ohne Erlaubnis der Personen verboten. (§22 KunstUrhG; §201 und §201a StGB, §15 UrhG>)
- Besteht der Verdacht, dass mit dem Handy strafbare Inhalte hergestellt, gespeichert oder getauscht werden, werden die Eltern informiert und es wird von der Schulleitung die Polizei eingeschaltet.
- Während der Frühstückspause und während des Mittagessens in der Mensa verbleiben die Handys ausgeschaltet in den Taschen.
Verstößt ein Schüler/eine Schülerin gegen eine der oben genannten Regeln, kann das Handy bis Ende des Unterrichtstages einbehalten werden (Vermerk im Klassenbuch). Dazu soll es mit Namen, Klassen-/Stufenzugehörigkeit und Datum versehen ausgeschaltet im Sekretariat gelagert werden. Das Handy kann durch den Schüler/die Schülerin im Sekretariat von 13:10 Uhr bis 14:00 Uhr abgeholt werden.
Bei wiederholten Verstößen findet ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern, dem Schüler / der Schülerin und dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin statt.
Schülerinfo:
Es ist bekannt, dass Schläge und Tritte Körperverletzungen sind und Straftaten darstellen. Wisst Ihr auch, dass…
- …das Filmen oder Fotografieren von Körperverletzungen („Happy Slapping“) und das anschließende Umherzeigen, auch wenn ihr nicht selbst Gewalt angewandt habt, ebenfalls strafbar ist?
- …das Herunterladen von gewaltverherrlichenden („Snuff-Videos“) oder bestimmten pornografischen Fotos und Videos aus dem Internet und das Umherzeigen eine Straftat darstellt?
- …das alleinige Bereithalten von derartigen Fotos strafbar ist?
- …das heimliche Fotografieren von Personen und Umherzeigen dieser Aufnahmen eine Straftat darstellt?
- …das Senden und Empfangen von Musik, Klingeltönen oder anderen Dateien strafbar sein kann?
Aufgrund des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes darf selbst bei einem begründeten Verdacht der Speicher des Mobilgerätes nicht kontrolliert werden, sondern dazu muss das Handy der Polizei übergeben werden. Eine Einsichtnahme in den Bildspeicher mit Einverständnis des Schülers ist aber möglich. Eine plötzliche Durchsuchung eines Schülers und die Sicherstellung eines Handys sind bei Tatverdacht und bei „Gefahr im Verzuge“ grundsätzlich immer möglich.
Die Handynutzungsordnung wurde durch die Schulkonferenz am 26.02.2014 genehmigt.
Sie tritt ab dem 26.04.2014 in Kraft und wurde Anfang des 2. Halbjahres 2014/15 evaluiert.